Biogas
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ProFlura® im Biogasbetrieb
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ProFlura-Modul 'Wirtschaftsdüngerverordnung' Die Biogasanlage wird als weiterer flächenloser Betrieb neben dem landwirtschaftlichen Betrieb geführt:
Die Wirtschaftsdüngerverordnung WDüngV Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben (auch ohne Entgelt), befördern und aufnehmen. mehr Infos