VerbringungsVO - ProFlura Schlagkartei - die neue Generation

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VerbringungsVO

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Wer ist betroffen?

Die Verbringungsverordnung gilt für alle Betriebe, die Wirtschaftsdünger sowie Stoffe, die als Ausgangsstoff oder Bestandteil Wirtschaftsdünger enthalten, abgeben (auch ohne Entgelt), befördern und aufnehmen. Betroffen sind nicht nur

- landwirtschaftliche Betriebe,
(auch Betriebe, die über 200m³ Gülle unentgeltlich abgeben,
wegen der 170kg N-Obergrenze)

sondern auch
- gewerbliche Tierhaltungen,
- Reitställe,
- Biogasanlagen,
- Lohnunternehmen,

evtl.
- Kompostanlagen
und
- Erdenwerke
etc. sowie
- Vermittler bzw. Zwischenhändler
und
- Transporteure

Mit Hilfe des über ProFlura angesteuerten Programm "Nährstoffbilanzierung/Naebi" der LEL/LTZ können die Inhaltsstoffe der zu verbringenden Stoffe komfortabel errechnet werden. Im Frage und Antwort-Stil skizzieren Sie Ihren Betrieb, z.B. tragen Sie Ihren durchschnittlichen Viehbestand ein oder die Menge und Art  der Gülle, die sie abgeben. Die errechneten und in Proflura zurückgeschriebenen Werte werden für die Erstellung der Lieferscheine verwendet.

Selbstverständlich können Sie auch für ihre gewerbliche Biogasanlage die Zusammensetzung des Gärrest errechnen. Im Bild sehen Sie die Erfassung des Nawaro "Silomais".

Sie können aber auch organische Dünger aufnehmen und sich über die Naebi den Anteil des tierischen Stickstoff (N) errechnen. Diese Werte sind die Grundlage für die Erstellung ihrer Lieferscheine.

Über den Verteilplan können Sie den Jahresanfall Wirtschaftsdünger planen bzw. simulieren. Über die Bildung von Bewirtschaftungseinheiten können Sie den Wirtschaftsdünger über Ihre Schläge verteilen und in Abhängigkeit ihrer Versorgungsstufen (Bodenproben) und der ermittelten Werte über die "Düngebedarf" (u.a. Vorfruchtwirkung) der LTZ eine schlagbezogene Düngeplanung für N P K und Mg vornehmen.

Wählen Sie aus der Liste jeweils den Abgeber, Aufnehmer und ggf. den Spediteur. Die Werte der jeweilig zu verbringenden Stoffe sind hinterlegt. Wenn Sie mit eigenen Werten arbeiten wollen, tragen Sie sie einfach ein. Es werden dann Ihre Werte herangezogen.

In der Partnerliste verwalten Sie die Adressen aller Personen, die an der Verbringung beteiligt sind.

Die Eintragungen können jederzeit editiert werden. Sollte ein Partner nicht mehr zur Verfügung stehen, blenden Sie ihn einfach aus.

Wichtig: Alle Nährstoffströme, die Sie über ProFlura dokumentieren, werden automatisch auch bei der Erstellung der Nährstoffbilanz berücksichtigt. Sollten es sehr viele Einzellieferungen über das Jahr werden, wird nach einer bestimmten Anzahl Eintragungen ein gewichteter Mittelwert ihrer Buchungen errechnet und so in die Naebi übernommen. Einfacher geht es nicht!

Diese Lieferscheine können ausgedruckt und gefaxt werden. Zusätzlich haben Sie jederzeit die Möglichkeit eine Gesamtübersicht der Verbringungen auszudrucken, die Sie auch nach den einzelnen Partnern filtern können.

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